Die Breite eines Standes ist frei wählbar; |
die Tiefe darf 2,50 Meter nicht überschreiten ! |
Zum "Tischnachbarn" sind höchstens 50 cm Abstand einzuhalten |
Die Besuchergänge müssen 3,00 mtr. breit sein. |
Jeder Standbetreiber wird angehalten, seinen |
Stand nicht vor 12 Uhr zu verlassen / abzubauen. |
Die Plätze sind in sauberem Zustand zu verlassen. |
In den Hallen ist das Rauchen verboten ! |
Bei Vekauf von Neuware oder beim |
gewerblichen Verkauf von Gebrauchtwaren sind |
die umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen |
einzuhalten. Ferner ist auf Verlangen |
eine Gewerbeanmeldung vorzulegen. |
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung ! |
Flohmarkttermine jeden Samstag außer an Feiertagen |
Aufbau ab 6.00 Uhr - Verkauf von 8.00 - 13.00 Uhr |